Leitlinien der Gemeinde Wessobrunn zum Thema erneuerbare Energien – Freiflächen PV-Anlagen – Stand 26.07.2023

Grundlegende Ziele:
- Energieziel nach Flow-Studie ca. 60 MegaWatt erreichen
- aber nicht um jeden Preis! (nicht ideologiegetrieben, sondern dort, wo unter Abwägung aller Aspekte sinnvoll)

- es gilt das Prinzip "first come, first serve", bis wir unser Ziel erreicht haben (vorausgesetzt die Richtlinien sind eingehalten)
- bis das Ziel der Flow-Studie erreicht ist, soll Gemeinde weiterhin aktiv in der Diskussion bleiben
- bei erreichen des Ziels setzen wir uns wieder zusammen und überlegen, wie weiter verfahren werden soll (z.B. soll Gemeinde weiterhin aktiv sein, sollen Angebote von privaten etc. weiterhin angenommen werden, oder ist das Maß dann voll?)
- Bürgerbeteiligung soll ein verpflichtendes Kriterium sein
- gemeindliche Flächen (sofern vorhanden) hätten Vorrang vor privaten Flächen (bei gleichwertiger Bewertung unsere Leitlinien)
- wir sind grundsätzlich "technologieoffen" für alle regenerativen Energiequellen (PV, Wind, Wasser, Wasserstoff)
- Bevorzugt sollen sog. Agri-FPV-Anlagen erstellt werden, um die Flächen der Landwirtschaft nicht komplett zu entziehen.
- Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll im Vorhabensgebiet erfolgen und nicht auf entfernten Flächen. Insbesondere soll auch auf eine entsprechende Eingrünung geachtet werden.
- Der (Firmen-)Sitz des Betreibers der FPV-Anlage soll in der Gemeinde Wessobrunn liegen oder die Gewerbesteuereinnahmen anderweitig sichern. Die Gemeinde ist mit der Anlage belastet und soll daher auch die entsprechenden Gewerbesteuereinnahmen erzielen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EEG besagt: „Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden." Dies soll erfolgen.
- Anträge für FPV-Anlagen sind schriftlich einzureichen und im Gemeinderat zu präsentieren. Alle Kosten für die Bauleitplanung trägt der Antragsteller. Näheres ist in einem Städtebaulichen Vertrag zu regeln. Ein Rechtsanspruch eines Grundstückseigentümers oder Antragstellers auf eine Umsetzung in einem Bauleitverfahren wird durch diese Handreichung nicht begründet.
- die Gemeinde soll grundsätzlich nicht der Betreiber solcher Anlagen sein
- nach Möglichkeit sollen die Anlagen mit Energiespeichern ausgestattet sein
Leitlinien:
• Ausschließende Kriterien

 Siedlungsflächen oder potentielle Siedlungsflächen
 Wald / Gehölze (keine Abholzung)
 Natürliche Fließgewässer / natürliche Seen
 Gewässerrandstreifen
 Gewässerentwicklungskorridore
 Böden mit sehr hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gemäß BBodSchG
 Biotopentwicklungspotenzial
 Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und bester Bewirtschaftungsmöglichkeit
 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
 Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete)
 Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG)
 Naturdenkmäler (§28 BNatSchG)
 Geschützte Landschaftsbestandteile (§29 BNatSchG))
 gesetzliche geschützte Biotope (§30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG)
 Wiesenbrütergebiete (Wiesenbrüterkulisse)
 rechtlich festgesetzte Ausgleichs- / Ersatzflächen
 Überschwemmungsgebiete
 Flächen in der Schutzzone I von Wasserschutzgebieten

• Einzelfallentscheidung Abstimmung Fachbehörde)

 Landschaftsschutzgebiete
 Bodendenkmäler i.S. von Art. 1 und 7 BayDSchG
 Flächen zum Aufbau und Erhalt des Biotopverbunds (gem. Art. 19 Abs.1 BayNatSchG)
 Standorte oder Lebensräume mit besonderer Bedeutung (ggf. im Bauleitplanverfahren zu klären, kartographisch nicht erfasst)
 Vorranggebiete für andere Nutzungen gem. Regionalplan
 Bodenschätze
 Hochwasserschutz
 Hochwasserschutzgebiet HQ 100
 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, (regionale Grünzüge gemäß Regionalplan, nicht einschlägig)
 Moorböden mit weitgehend degradierter Bodenstruktur* (siehe Bodenkarte)

• Grundsätzlich geeignete positive Standorte

 Brachliegende Flächen?
 Altlasten und -verdachtsflächen?
 Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbegebieten?
 Vorbelastete Standorte

• Einschränkende Kriterien für potenziell geeignete Standorte

 Hochwertiges Landschaftsbild?
 Wichtige Sichtbeziehungen?
 Prominente touristische Routen?
 Kulturlandschaft Filze?
 Struktur der Landwirtschaft?
 Denkmalschutz, Umgriff?
 Entfernung zu Einspeisepunkten?

Weitere Überlegungen / Fragen
- Zuschüsse, z.B. für Balkonkraftwerke
- der Arbeitskreis war hier eher skeptisch
- werden hier "die Richtigen" unterstützt
- zudem viel Verwaltungsaufwand
- aus dem Gewinn wird die Gemeinde ausschließlich selbst in nachhaltige Projekte investieren
- soll sich die Gemeinde generell beteiligen, oder nur Überplaner sein?
- wie viele Bauleitplanungsverfahren können wir parallel seitens der Gemeinde bewerkstelligen? Gibt es ein Limit?

Thema Kommunikation / Aufklärungsarbeit:
- Gemeinde soll den Nutzen von regenerativen Energien besser erklären
- Beispiel Neubauten mit PV-Anlage auf dem Dach
- mehr Werbung z.B. über Gemeindeblatt
- Gemeinde selbst als Vorbild durch Projekte

Wessobrunn, 26.07.2023

Georg Guggemos

 

Die Bauleitplanung ist abgeschlossen. Die Eingabeplanung wurde von den Vereinen so freigegeben und wird voraussichtlich in der Sitzung im September zur Genehmigung im Gemeinderat behandelt. Äußerst positiv ist, dass die bay. Staatsregierung die Stellplatzförderung verdoppelt hat. Da mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, erhalten wir dadurch ca. 270.000 Euro mehr Förderung.


Wie geht's weiter?
• Fertigstellung der Planungen
• Gespräche mit den örtlichen Firmen und Vereinen bezüglich Eigenleistung und Spenden

 

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Das technisch abgeschlossene Projekt muss noch abgerechnet werden. Von den 4,4 Mio. Gesamtkosten wurden
bereits 1.844.882,72 Euro vom Bund und 1.448.112,00 Euro vom Land an Fördermitteln an uns überwiesen.


Wie geht's weiter?
· Abrechnung durch Telekom
· Verwendungsnachweis an Förderstelle

Der Link zu Buchung:
https://www.telekom.de/netz/breitbandausbau-deutschland?wt_mc=ii_fnmzbbxx_1823_0001_0001_1561965003

 

 

 

Flächennutzungsplan
Die Abwägung hat in der Sitzung vom 16.05.2023 stattgefunden. Vom Planungsbüro werden gerade die Änderungen eingearbeitet. Wenige Beschlüsse wurden vertagt. Dies müssen in einer Sitzung behandelt werden.

Wie geht's weiter?
• Abwägung und Beschlussfassung zu den offen Punkten
• 2. Auslegung

Hier der aktuelle Entwurf:

https://www.wessobrunn.de/de/laufende-aufstellungsverfahren.html

Hier ist der derzeit gültige Flächennutzungsplan zu finden:
https://www.wessobrunn.de/de/flaechennutzungsplan.html

 

Weitere Herausforderungen wurden in den letzten Monaten abgearbeitet: Mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde eine Lösung gefunden. Da die Abgabe des Erbpachtverhältnisses der Zustimmung von St. Ottilien bedarf, gab es bereits mehrere Gespräche. Zuletzt die Vorsprache im Seniorat und vor dem Konvent am 21.07.2023. Der genehmigte Vorbescheid zur Nutzungsänderung der 44 zusätzlichen Wohnungen liegt bereits vor. Die Entscheidung des Konvents war positiv.


Wie geht's weiter?
• Klärung letzter Vertragsdetails und Vorstellung in öffentlicher Gemeinderatssitzung samt Beschluss

 

Der Straßenname heißt: ,,An der Klostermauer".

Die Baufreigabe wurde am 06.09.2021 erteilt. Vier der neuen Bauwerber haben bereits mit dem Bau begonnen. 

Die Asphaltfeinschicht wird erst nach dem Bau der Bauwerber verbaut, um keine Schäden zu verursachen. 

 

 

 

Von den 19 gemeindlichen Grundstücken wurden 16 vergeben und bereits 15 verkauft. Davon haben 14 Bewerber aus dem OT Forst, 1 Bewerber aus dem OT Wessobrunn und 1 Bewerber aus dem OT Haid einen Zuschlag erhalten.


Wie geht's weiter?
•Abschluss des letzten Notarvertrags

• Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme zum 01.09.2023

Voläufige Pläne: 

Icon 2022-10-14_BP_Templhoffeld_Bemassung.pdf

 

Icon 2022-10-14_P6_LPEWL.pdf

 

 

 

Bei der amtlichen Überwachung durch das Wasserwirtschaftsamt wurden seit Inbetriebnahme der Kläranlage 2014 immer wieder festgestellt, dass die Werte überschritten wurden. Daher besteht Handlungsbedarf, um eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nachweisen zu können. Im Juni 2023 gab es Überschreitungen bei den Ammoniumwerten. Im Juli waren weitere Werte überschritten. Da die Anlage nach amtlicher Einschätzung nicht zuverlässig arbeitet, muss auf Drängen des Wasserwirtschaftsamtes weiter an dem Thema gearbeitet werden.

Wie geht's weiter?
• Überprüfung mehrerer Lösungsvarianten - z.B. Möglichkeit der Ertüchtigung der Anlage oder Anschlussmöglichkeit an eine andere Anlage
• Aufbereitung der neuen Kostenkalkulation

 

In der Aktivenversammlung wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Wessobrunn nochmal der Bedarf an Räumlichkeiten dargestellt. Es wird ein "Stüberl", sanitäre Anlagen und ein Büro benötigt.

Wie geht´s weiter?

• Die Feuerwehr hat sich durch viel Eigenleistung im Feuerwehrgebäude ein "Stüberl" eingerichtet. Nach Abschluss der Arbeiten am Forster Feuerwehrhaus wird über das weitere Vorgehen diskutiert.

 

Der Kindergartenausbau ist abgeschlossen. Die Kinder erfreuen sich über 65m² Turn- und Bewegungsraum. Laut Kindergartenleitung wird der Raum sehr gut angenommen. 

 

Auf Grund der großen Bauarbeiten der Firma Bayernwerk an der Stromverkabelung im Ortsteil Forst wird in den meisten Abschnitten unserer Wasserleitung mitverlegt. Der Bereich Schwiegle Richtung Rohrmoos ist bereits abgeschlossen.

Wie geht's weiter?

• Fertigstellung des Abschnitts Schwabhof Richtung Mandelhof
• Die vorbesprochenen Grunddienstbarkeiten mit den Landwirten abschließen

 
 
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