Wasserversorgungseinrichtung
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Geltungsbereich: gesamtes Gemeindegebiet mit Ausnahme der Ortsteile Feistenau, Schönwag, Seehäusl und Zellsee, soweit diese bereits anderweitig mit Trinkwasser versorgt werden.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)