Geschichte unserer Gemeinde

Die am Anfang des 19. Jahrhunderts bestehenden Gemeinden Forst, Haid und Wessobrunn können mit der Struktur und dem Aufgabenbereich der heutigen Gemeinde nicht verglichen werden. Es bestand die so genannte Allmende, ein Realvermögen, für das eine Gruppe von Personen gemeinsame Rechte und Pflichten trug. Aufgrund eines Gemeindeediktes vom 28. Juli bzw. 24. September 1808 wurde dann die Bildung von Rural-Gemeinden (ländliche Gemeinden) durchgeführt. Während die Gemeinden vorher einen genossenschaftlichen Charakter hatten, wurden sie ab diesem Zeitpunkt eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, und zwar unter staatlicher Bevormundung.

1808 gehörten zur Gemeinde Forst die Einöden Plaicken, Moosmühl, Paterzell, Schönwag, Hanslehen, Altkreit, Edenhof, Wolfhof, Schlitten, Egghof, Feichten, Purkstall, Rohrmoos, Hurb, Templhof, Lochhof, St. Leonhard, Anger, Linden, Baierstadl, Wielenbach oder Moos, Holzlehen, Schwabhof, Hof, Höflern, Schlittbach, Metzengasse, Pirschlehen, Schwiegle, Kolonie Saager, Gronholz, Faistenau und die Zellmühle. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Gemeinde 85 Häuser, 90 Familien und 489 Seelen.
Die Gemeinde Wessobrunn umfasste damals die Dörfer Wessobrunn und Haid, die Weiler Kreuzberg und Schellschwang, die Einöden Stillern, Lechenbauer, Kochbauer oder Abtszell, die Sägmühle am Zellsee, das Geiselmoos mit zwei Kolonisten, das vordere Seehäusl sowie das Klostergebäude. In der Gemeinde wohnten in 149 Häusern 161 Familien mit 646 Seelen. Das Vorhaben, die beiden Gemeinden Wessobrunn und Haid zu vereinen, wurde jedoch nicht durchgeführt.

Denn schon am 25. November 1808 wurden vom Bezirksamt (heute Landratsamt) Weilheim auch für die Gemeinde Haid sogenannte Gemeindemänner vorgeschlagen. Es waren dies für Forst: Anton Rohrmoser, Mathias Schelle und Joseph Lieb als Gemeindevorsteher sowie Georg Eberl und Michael Weckerle als Gemeinderäte.
Als Ortsvorsteher für Wessobrunn kamen in Frage Johann Georg Perchtold, Michael Koch und Thassilo Steinhauser, als Gemeinderäte Joseph Pröbstl, Thomas Baab, Eugen Hurber, Anselm Scheck und Johann Bapt. Resch. Aus der Gemeinde Haid wurden für die Wahl als Ortsvorsteher Joseph Bauer, Leonhard Bader und Leonhard Finsterwalder und für den Gemeinderat Leonhard Dölzer, Sebastian Jaud, Sebastian Braun und Settele vorgeschlagen. Auch je ein Dorfwächter war von den drei Gemeinden zu wahlen.
Das Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 brachte den Gemeinden mehr Freiheiten, u. a. die eigenständige Wahl der gemeindlichen Vertretungsorgane und die freiere Handhabung der Vermögensverwaltung.

Durch die erste Bayerische Gemeindeordnung vom 29. April 1869 bekamen die Gemeinden das Recht der Selbstverwaltung, jedoch in eingeschränkter Form. Diese Gemeindeordnung sah auch die Bildung von „Bürgermeistereien“ vor, ähnlich wie es die Gemeindegebietsreform 1978 dann durchführte. Vom Bezirksamt wurde eine Bürgermeisterei, bestehend aus den Gemeinden Forst, Wessobrunn und Haid mit insgesamt 1502 Einwohnern, vorgeschlagen. Als Verwaltungssitz war Forst vorgesehen. Diese Vereinigung lehnten aber alle drei Gemeinden entschieden ab. Haid führte als Grund an, dass es eine friedliche Gemeinde sei; es könne durch die Vereinigung leicht in die Streitereien der anderen hineingezogen werden. Es war jene Zeit, als in Forst Pfarrer Leuthenmayr als Seelsorger tätig war. Die Bezeichnung „Bürgermeister“ gab es in den Landgemeinden erst ab dem Jahre 1870, anstelle des bisherigen „Ortsvorsteher“ oder
„Obmann“.

Eine weitere Gemeindeordnung vom 17. Oktober 1927 brachte dann vorübergehend eine echte Selbstverwaltung, die jedoch durch die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wieder beendet wurde. Während des so genannten Dritten Reiches oblag die verantwortliche Leitung der Gemeinde nicht dem vom Volk gewählten Bürgermeister, sondern dem Beauftragten der NSDAP.

Wie schon erwähnt wurde bereits 1869 die Zusammenlegung der Gemeinden Forst, Haid und Wessobrunn vom Bayerischen Staat geplant, jedoch von den Beteiligten abgelehnt. Die Ausgemeindung des Weilers Stillern aus der Gemeinde Haid nach Raisting beantragte 1911 Sebastian Off ohne Erfolg. Die Bewohner in Stillern beantragten 1968 dies erneut; am 1. Mai 1978 kam Stillern dann endlich zur Gemeinde Raisting. Die Zusammenlegung der Gemeinden Wessobrunn und Haid war nochmals in den Jahren 1936/37 vorgesehen, doch auch dieses Mal wurde das Vorhaben von beiden Gemeindegremien abgelehnt. Nach der Landkreisreform im Jahre 1972 wurden dann 1978 die Gemeinden Forst und Haid der Gemeinde Wessobrunn eingegliedert. Dies geschah auf freiwillige Art und Weise. Ursprünglich sollte Wessobrunn mit Haid zur Verwaltungsgemeinschaft Wielenbach kommen, und für Forst war die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit Hohenpeißenberg vorgesehen. Eine weitere Möglichkeit war der Zusammenschluss der Gemeinden Forst mit Birkland zu einer Verwaltungsgemeinschaft Wessobrunn mit Haid.